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Rechte der Väter gestärkt

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Seit August diesen Jahres hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lanze für unverheiratete Väter gebrochen. Wer die elterliche Sorge für seinen Sprössling übernehmen möchte, kann dies nun tun und zwar ohne dass es der Zustimmung der Mutter bedarf. Bisher war das Sorge- und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht immer automatisch an die Mutter gegangen, sofern die Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Das soll sich jetzt ändern.

Grundsätzliche Entscheidung

Denn geht es nach der Rechtslage des Grundsatzurteils in Karlsruhe, bekommt der Mann ab jetzt automatisch seinen Teil der elterlichen Sorge, selbst wenn das Paar nicht am Standesamt die gemeinsame Übernahme des Sorgerechts beantragt. Geklagt hatte ein Vater aus Nordrhein-Westfalen, der zwar immer Umgang mit seinem Sohn hatte, dem jedoch der Umzug der Mutter mitsamt seines Kindes drohte, was bedeutete, dass er das Kind de facto nicht mehr gesehen hätte. Eine Klage beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg, so dass sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht wandte. Hier bekam er Recht. Dem Urteil zufolge verstößt die bisherige Regelung gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Bundesjustizministerin kündigte eine entsprechende Änderung der Gesetze in Deutschland an.

Vaterrechte insgesamt verbessert

Im Vergleich zu noch vor 20 Jahren sind die Rechte von Vätern insgesamt gestärkt worden. Auch Väter, die in Wirklichkeit vielleicht keine sind, haben inzwischen eine rechtliche Handhabe um ihre Zweifel auszuräumen. Eine Vaterschaftsanalyse galt bisher ohne Einwilligung aller Beteiligten als rechtswidrig, und war daher vor Gericht wertlos. Nun ist es auch rechtlich möglich durch DNA-Analyse Vaterschaft nicht nur praktisch nachzuprüfen, sondern auch rechtlich verbindlich festzustellen. Willigt die Kindesmutter nicht ein, kann sie vom Gericht zur Duldung der Probenentnahme angewiesen werden. So haben Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln nun die Möglichkeit nicht nur für sich selbst Gewissheit zu erlangen. Nicht nur wegen der väterlichen Sorge sondern auch aus finanziellen Gesichtspunkten heraus, bedeutet dies eine Verbesserung der Gesetzeslage für Männer. Denn bisher musste ein verheirateter Mann auch Unterhalt zahlen, wenn Zweifel an der Vaterschaft bestanden. Ein heimlich ausgeführter Test, der eindeutig bewies, dass er nicht der biologische Vater sein konnte, galt vor Gericht nichts und änderte daher auch nichts an der Situation.

Rechte und Pflichten

Auch im Scheidungsrecht haben sich in den letzten Jahren die Dinge geändert. Der Mann ist nicht mehr automatisch zu Unterhalt an seine Ex-Frau verpflichtet, sondern dieser kann zugemutet werden für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen. Lediglich für eine Übergangszeit ist der Ehemann unterhaltspflichtig, Kindererziehungszeiten und Erwerbsausfall werden nicht mehr in dem Maße berücksichtigt, wie es früher der Fall war. So können sich Väter und Ehemänner über eine verbesserte Rechtslage freuen - es bleibt zu hoffen, dass sie auch ihre Pflichten im gleichen Maße wahrnehmen.

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