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Rechtstipp: Vermieter haftet bei anfänglichem Mangel der Mietsache

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Kommt ein Mieter aufgrund eines Konstruktionsfehlers der Mietsache zu Schaden, haftet der Vermieter hierfür auch ohne Verschulden, wenn der Fehler schon bei Vertragsschluss vorhanden war und die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen ist. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.
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