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Landgericht Berlin weist Schadensersatzklage von Fondszeichnern gegen die GEWOBAG ab
Berlin, 16. September 2008. Die 37. Kammer des Landgerichts Berlin hat am 11. September 2008 eine Schadensersatzklage von Fondszeichnern gegen die GEWOBAG abgewiesen.
Hintergrund: Eine Vielzahl von Fondszeichnern hatte eine Schadensersatzklage gegen die GEWOBAG erhoben. Angeblich hätte die GEWOBAG an der Erstellung eines unrichtigen Prospekts zur Vermarktung von Immobilienfonds mitgewirkt.
Das Gericht führte zur Urteilsbegründung unter anderem wörtlich aus: „Die Klage ist unbegründet. Den Klägern stehen die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegenüber der Beklagten schon dem Grunde nach unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.“ Das Gericht verneinte ausdrücklich die Behauptung der Kläger, die GEWOBAG hätte sie getäuscht oder sonst vorsätzlich geschädigt.
Kurzportrait GEWOBAG-Konzern:
Der GEWOBAG-Konzern zählt mit rund 72.000 bewirtschafteten Mieteinheiten (Wohnungen, Gewerberäume sowie Garagen) und einer vielfältigen Auswahl an Eigentumsobjekten zu den marktführenden Immobilienunternehmen in Berlin und Brandenburg. Spezielle Serviceleistungen, unter anderem für Senioren, ergänzen das Angebot.
Der Immobilienbestand des GEWOBAG-Konzerns steht für die Vielfalt der Stadt und bietet eine solide Basis auf dem regionalen Wohnungsmarkt. Quartiersmanagement, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Effizienz sind für den GEWOBAG-Konzern bei der Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte gleichermaßen wichtig



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